NACHHALTIGE BESCHAFFUNG
Klimawandel, demografische Veränderung, Globalisierung von Wertschöpfungsketten – angesichts der aktuellen Herausforderungen des globalen Wandels ist eine nachhaltige Entwicklung wichtiger denn je. Durch die Berücksichtigung von nachhaltig produzierten Waren kann wesentlich Einfluss auf diese Entwicklung genommen werden. Nachhaltig zu beschaffen bedeutet, Produkte und Dienstleistungen zu beziehen, die umweltschonend und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden.
In Deutschland machen Investitionen und andere öffentliche Aufträge ca. 13 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus. Davon entfallen rund 50 Prozent auf die Kommunen. Damit hat die öffentliche Hand eine weitreichende Nachfragemacht.
Politische Verantwortung
Mit dieser Nachfragemacht geht auch die Verantwortung einher, wichtige politische, soziale und ökologische Themen nicht aus den Augen zu verlieren. Die öffentliche Hand hat hier eine Vorbildfunktion und kann dieser gerecht werden, indem sie gezielt Waren und Dienstleistungen bezieht, die umweltverträglich und unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden.
Umweltkriterien werden schon heute häufig in den Vergabeprozess aufgenommen. Der Einbezug von sozialen Kriterien gestaltet sich oft schwieriger und ist deshalb bisher weniger stark verbreitet. Hier wurden jedoch mit der Modernisierung des deutschen Vergaberechts im April 2009 neue Spielräume geschaffen und eine größere Rechtssicherheit etabliert.
Mehrkosten nachhaltiger Beschaffung?
Als Argumente gegen die nachhaltige Beschaffung werden häufig höhere Kosten angeführt. Doch nachhaltige Beschaffung muss nicht zwingend teurer sein. Insbesondere bei der Berücksichtigung ökologischer Kriterien kann oft in der langen Sicht sogar Geld gespart werden. Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen haben zwar meist einen höheren Anschaffungspreis, machen dies aber bei einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus (inklusive Nutzungs- und Entsorgungskosten) wieder wett.
Darüber wird immer wieder darauf verwiesen, dass sich die Berücksichtigung sozialer Kriterien aus verfassungsrechtlicher Sicht aus dem allgemeinen Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz) herleiten lässt. Das bedeutet, dass Mehrpreise gerechtfertigt sein könen wenn es um eine Einkaufsbeschränkung zur Bekämpfung von Sklaverei und Kinderarbeit geht.
Hinzu kommt, dass durch die Forderung nach Einhaltung sozialer Kriterien der weltweiten Produktion erst ein fairer Wettbewerb hergestellt wird - Produkte die unter unfairen Bedingungen billig hergestellt werden, verzerren den Wettbewerb zum Nachteil von sozial und umweltverträglich produzierenden Unternehmen.
Weiterführende Informationen
Auf den folgenden Seiten in den Rubriken Rechtlicher Rahmen sowie unter Vergabeprozess finden sich weiterführende Informationen darüber an welcher Stelle Nachhaltigkeitskriterien in den Vergabeprozess integriert werden können.




